KassenSichV ready – mit zertifizierter TSE
Seit 01.01.2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Lightspeed klärt Sie über das Kassengesetz auf.
Immer auf der sicheren Seite – mit der Lightspeed TSE Lösung.
Einer der wesentlichen Bestandteile der KassenSichV ist die verpflichtende Einbindung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in das Kassensystem. Sie garantiert, dass die im Kassensystem aufgezeichneten Daten vollständig und richtig übergeben werden. Die TSE kann sowohl physisch (als Gerät), als auch cloudbasiert zur Verfügung gestellt werden. Sie muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und abgenommen worden sein.
Haben Sie Ihren Betrieb bereits umgerüstet?
Seit Ablauf der Nichtbeanstandungsregelung muss jeder gastronomische Betrieb mit Registrierkasse über eine TSE verfügen und sie benutzen. Lightspeed hat mit seinem Partner Epson schon frühzeitig an einer einfach zu implementierenden Plug & Play TSE-Lösung gearbeitet. Die Hardware für die Kassensicherungsverordnung ist seit Ende 2019 offiziell zertifiziert und kann über Lightspeed bestellt werden.
Belegerteilungsverpflichtung in Deutschland.
Mit Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland wird die Belegerteilungspflicht oder Belegerteilungsverpflichtung wirksam. Unternehmer müssen bei Barzahlungen einen Beleg erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entsprechend entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen.
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