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Kassensysteme ohne TSE jetzt dringend erneuern

Lightspeed Kassensystem, zahlungsterminal und Drucker

Besitzer elektronischer Registrierkassen sind verpflichtet, sich durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen zu schützen. Bei Nichtbeachtung der TSE-Pflicht drohen hohe Strafen bis zu 25.000 €.  

Berlin | 20. Dezember 2022:  Am 31. Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für klassische Registrierkassen, die aufgrund ihrer Bauweise nicht mit einer technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden können. Ab Januar dürfen nur noch Kassen verwendet werden, die über eine TSE verfügen. Moderne Kassensysteme wie Lightspeed Restaurant unterstützen Gastronomen bei der Umstellung, denn sie verfügen bereits über eine TSE Cloud-Lösung, es ist also keine weitere Installation notwendig und die Speicherkapazität für alle Kassendaten ist dabei unbegrenzt.

Ältere Kassensysteme ohne TSE unbedingt erneuern

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) verpflichtet Unternehmen seit 2020 dazu, elektronische Kassen mit Manipulationsschutz in Form einer TSE einzusetzen.
“Ab dem 1. Januar 2023 enden alle bis dahin bestehenden Übergangsfristen und jedes elektronische Kassensystem muss über eine TSE verfügen”, warnt Oliver Wizmer, Regional Manager DACH, Hospitality bei Lightspeed. “Falls bei einer Überprüfung durch die Finanzbehörden dann trotzdem keine TSE vorhanden ist, droht Betrieben die Zahlung eines Bußgeldes bis zu 25.000 €  und es kann zu Steuernachzahlungen kommen.”

Was macht die TSE?

Die TSE registriert nach gesetzlichen Vorgaben die Start- und Endpunkte von Bestellungen und generiert Datum, Signatur und einen Public Key, die sich auf jedem Kassenbon befinden. Eine cloudbasierte TSE-Lösung wie im Kassensystem Lightspeed Restaurant  wird ohne zusätzlichen USB-Stick oder andere Hardware direkt in das Produkt eingebunden.

Alle Kasseneingaben werden jetzt mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen. Alle Daten werden in der TSE während der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert. Die digitale Schnittstelle ermöglicht eine reibungslose Datenübertragung an die Finanzbehörde – beispielsweise zur Prüfung der Vollständigkeit und Korrektheit der Kassenaufzeichnungen.

Jetzt unbedingt Kasse mit Sicherheitseinrichtung kaufen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI)  hat mehreren Anbietern für hardwarebasierte TSE-Lösungen die notwendigen Zertifikate erteilt, so dass geeignete Kassensysteme am Markt verfügbar sind. “Daher sollten Gastronomen und Hoteliers nicht länger warten und schnellstmöglich eine elektronische Kasse mit passender Sicherheitseinrichtung anschaffen”, empfiehlt Wizmer. “Betriebe können auch die Möglichkeit nutzen, beim Jahresabschluss für das vergangene Wirtschaftsjahr einen Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung einer elektronischen Kasse zu bilden, das erleichtert zusätzlich die Umstellung.”

Über Lightspeed

Die All-in-one Handelsplattform von Lightspeed unterstützt Unternehmen, die das Rückgrat der globalen Wirtschaft bilden. Sie ermöglicht Händlern innovatives Arbeiten, um Prozesse zu vereinfachen, zu skalieren und außergewöhnliche Kundenerlebnisse zu bieten. Mit der Cloud-Lösung lassen sich Online- und stationärer Handel, Multichannel-Vertrieb, Standort-Erweiterungen, weltweites Bezahlen, Finanzierungen sowie die Verbindung zu Lieferanten-Netzwerken neu gestalten und zusammenführen.

Lightspeed wurde 2005 in Montreal, Kanada, gegründet und ist sowohl an der New York Stock Exchange (NYSE: LSPD) als auch an der Toronto Stock Exchange (TSX: LSPD) notiert. Mit Teams in Nordamerika, Europa und im asiatisch-pazifischen Raum stärkt Lightspeed Unternehmen aus Einzelhandel, Gastgewerbe und der Golfbranche in über 100 Ländern.

Weitere Informationen finden Sie unter www.lightspeedhq.de.

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Pressekontakt:

Ilja Zeidler, Senior PR Manager EMEA

[email protected] // Lightspeed

 

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die vorausschauender Natur sind, von zukünftigen Ereignissen oder Bedingungen abhängen oder sich darauf beziehen und durch Wörter wie „wird“, „erwartet“, „antizipiert“, „beabsichtigt“, „plant“, „glaubt“, „schätzt“ oder ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die keine historischen Fakten sind. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen des Managements der Gesellschaft und beinhalten naturgemäß zahlreiche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, einschließlich wirtschaftlicher Faktoren. Eine Reihe von Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Dazu zählen unter anderem jene Risikofaktoren, die in unserer jüngsten Management’s Discussion and Analysis of Financial Condition and Results of Operations unter “Risk Factors” in unserem jüngsten Jahresbericht sowie in unseren anderen bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden und dem U.S. Securities and Exchange Committee eingereichten Unterlagen angeführt sind, die alle in unserem Profil auf SEDAR unter www.sedar.com und auf EDGAR unter www.sec.gov verfügbar sind. Die Leser*innen werden darauf hingewiesen, diese und andere Faktoren sorgfältig zu berücksichtigen, wenn sie Entscheidungen in Bezug auf die nachrangigen stimmberechtigten Aktien von Lightspeed treffen, und sich nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen, und obwohl die zukunftsgerichteten Aussagen auf bestimmten Annahmen beruhen, die das Unternehmen für angemessen hält, können die tatsächlichen Ereignisse und Ergebnisse erheblich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen des Unternehmens ausgedrückt oder impliziert wurden. Sofern dies nicht ausdrücklich durch geltendes Recht vorgeschrieben ist, übernimmt Lightspeed keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

 

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