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Neue Mehrwertsteuervorschriften für Onlineshops in der EU

Neue Mehrwertsteuervorschriften für Onlineshops in der EU

Alle Onlineshop-Unternehmer, die grenzüberschreitend verkaufen, aufgepasst! Seit dem 1. Juli 2021 gelten für Onlineshops innerhalb der EU neue Einfuhr- und Mehrwertsteuervorschriften. Sie verkaufen nur in Deutschland? Dann gelten diese Änderungen nicht für Ihr Unternehmen.

Was genau wird sich ändern? Innerhalb der EU gibt es einen einheitlichen Schwellenwert für Umsatzsteuererklärungen. Die Umsatzsteuerbefreiung entfällt, wenn Sie Waren, die sich außerhalb der EU befinden, in die EU einführen. Um den Prozess zu vereinfachen, können die Umsatzsteuererklärungen jetzt über das One-Stop-Shop Verfahren (OSS) abgegeben werden. Das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren hat das bisherige, umsatzsteuerliche Mini-One-Stop-Shop (MOSS) Verfahren ab dem 1. Juli 2021 ersetzt. 

In diesem Blogbeitrag erklären wir die neuen Mehrwertsteuerregeln für Onlineshops und zeigen, wie Sie diese in Lightspeed eCom umsetzen können. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Center.

Die neuen Mehrwertsteuervorschriften für Onlineshops

Seit dem 1. Juli 2021 sind drei neue Regeln in Kraft getreten: 

  1. Schwellenwerte pro Land sind entfallen. Es wird nur noch einen Schwellenwert für die gesamte EU geben.
  2. Die Mehrwertsteuerbefreiung bis 22 € erlischt, bei der Einfuhr von Waren die sich außerhalb der EU befinden und in die EU eingeführt werden.

Für Unternehmer, die nicht nur über einen Onlineshop, sondern auch über andere Anbieter verkaufen oder Dropshipping betreiben, kommt eine dritte Regel hinzu:

  1. Wird der Verkauf über Drittanbieter abgewickelt, so ist dieser für die Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie bei der zuständigen Handelskammer des entsprechenden Bundeslandes. 

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Ein Schwellenwert für die gesamte EU

Bis zum 30. Juni 2021 richteten sich die Schwellenwerte in der EU nach dem Land, in dem ein Unternehmen ansässig ist. Diese individuellen Schwellenwerte pro Land werden wegfallen. Stattdessen wird es einen gemeinsamen Schwellenwert von 10.000 € für den Fernabsatz in alle andere europäische Länder geben. Wenn die Bestellung die 10.000€ Grenze erreicht, muss der lokale Mehrwertsteuersatz berechnet werden (das ist der Mehrwertsteuersatz des EU-Landes des Endkunden).

In dem Onlineshop von Lightspeed tun Sie dies, indem Sie regionale Steuersätze festlegen . Als Onlineshop-Besitzer müssen Sie diese Beträge selbst im Auge behalten: Ihr Unternehmen kann auch über andere Kanäle verkaufen, die nicht in Lightspeed eCom registriert sind. Lesen Sie in unserem Hilfe-Center, wie Sie dies anwenden können. 

Sollten Sie im letzten Jahr die Schwellenwerte überschritten haben, berechnen Sie in diesem Jahr standardmäßig die lokalen Mehrwertsteuersätze. Verwalten Sie sorgfältig die Länder in denen Sie verkaufen und fügen Sie nur die Länder hinzu, in denen Sie zusätzlich verkaufen möchten. 

Wenn Ihr EU-Auslandsabsatz die 10.000 € Jahresgrenze nicht überschreitet, gilt Ihr Unternehmen als „Mikrounternehmen“ und Sie müssen daher nur die Mehrwertsteuer Ihres Heimatlandes erheben. In diesem Fall müssen Sie in Ihrem Onlineshop keine regionalen Tarife festlegen. Bitte beachten Sie: Der Versand Ihrer Sendung muss in Deutschland starten.

Schwellenwerte in der Praxis

Angenommen, Sie versenden im Jahr 2022 Produkte aus Deutschland für rund 7.500 € an belgische Kunden und für 5.000 € an deutsche Kunden, dann wird der Gesamtumsatz die Schwelle von 10.000 € überschreiten. In diesem Fall berechnen Sie Ihren belgischen Kunden den belgischen Mehrwertsteuersatz. Gleiches gilt für deutsche Kunden. 

Sie können Ihre Umsatzsteuererklärung vor Ort einreichen oder Sie können es sich leichter machen, indem Sie das One-Stop-Shop- Verfahren (OSS) nutzen. Hier können Sie Ihre Mehrwertsteuer für alle Länder auf einmal anmelden und bezahlen. Die Steuer- und Zollverwaltung sorgt dann dafür, dass der gezahlte Mehrwertsteuerbetrag in Belgien und Deutschland ankommt. Sie geben vierteljährlich eine Erklärung über die gelieferte Ware ab und begleichen die Zahlung auf einmal.

Sie möchten wissen, wie Sie in Ihrem Webshop regionale Tarife einrichten können? Lesen Sie mehr darüber in unserem Hilfe-Center

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Waren außerhalb der EU entfällt

Bei der Einfuhr von Produkten außerhalb der EU, muss die Einfuhrsteuer in dem EU-Land entrichtet werden, in das die Waren eingeführt werden. Dies ist der Fall, wenn die Bestellung ohne Umsatzsteuererklärung an Nicht-Mehrwertsteuerpflichtige wie Privatpersonen oder Unternehmer geliefert wird. Bisher waren Pakete mit einem Wert unter 22 € davon ausgenommen, seit dem 1. Juli 2021 wird auf alle Pakete Mehrwertsteuer erhoben. Dies sorgt für einen fairen Wettbewerb zwischen Waren, die außerhalb der EU importiert werden, und solchen, die innerhalb der EU verkauft werden.

Import von Produkten in der Praxis

Ihre Produkte kommen beispielsweise aus China und werden über Ihren Onlineshop direkt an einen Kunden in Deutschland geliefert. Hierauf ist die deutsche Mehrwertsteuer zu entrichten, denn auf diese Waren ist Einfuhrsteuer zu entrichten.

Als Online-Händler haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können wählen, ob Sie beim Verkauf Einfuhrsteuer erheben oder nicht.

  1. Verändern Sie nichts an Ihren Einstellungen, denn die Erhebung der Einfuhrsteuer beim Verkauf ist nicht zwingend erforderlich. Als Unternehmen können Sie sich für die traditionelle Abwicklung durch den Zoll entscheiden. In diesem Fall erhebt der Spediteur vom Verbraucher Einfuhrsteuern. Dies ist für Sie als Unternehmer die einfachste Möglichkeit, kann jedoch für den Verbraucher unerwartete Kosten oder Verzögerungen verursachen.
  2. Sollten Sie die Einfuhrsteuer beim Kaufabschluss erheben wollen, müssen Sie einen neuen Steuersatz hinzufügen. Dies ist ein spezifischer Tarif für Produkte, die außerhalb der EU an den Kunden versendet werden. Verwenden Sie einen klaren Titel, um diese Unterscheidung erkenntlich zu machen. 

Gehen Sie in Ihrem Lightspeed Onlineshop zu Einstellungen > Steuern. Bei ‘Steuer’ geben Sie den Prozentsatz der Einfuhrsteuer ein. Fügen Sie nun für jedes Land innerhalb der EU, in das Sie versenden, einen regionalen Steuersatz hinzu (die unter Einstellungen > Internationalisierung aufgeführten Länder). Wählen Sie für jeden Tarif „Kombinieren mit Bundessteuer“, um die beiden Tarife zu kombinieren.

Für genauere Informationen zu den Mehrwertsteuervorschriften für Onlineshops können Sie sich jederzeit an die Steuerbehörden wenden. Sie möchten einen Onlineshop eröffnen? Nehmen Sie noch ganz unverbindlich mit einem unserer Experten Kontakt auf.

Haftungsausschluss – Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind allgemeiner Natur und nicht dazu gedacht, die Umstände einer bestimmten Person oder Organisation zu berücksichtigen. Obwohl wir uns bemühen, genaue und relevante Informationen bereitzustellen, können wir nicht garantieren, dass die Informationen in diesem Blog-Beitrag zum Zeitpunkt des Eingangs korrekt sind oder auch in Zukunft korrekt bleiben. Nichts in diesem Blog-Beitrag ist als rechtliche, finanzielle, steuerliche oder sonstige Beratung zu verstehen, und dieser Blog-Beitrag ist kein Ersatz für die Konsultation Ihrer eigenen professionellen Berater.

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